Teichordnung

  1. Es darf nur vom Ufer aus geangelt werden
  2. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Ruten, mit je einem Haken. Die Ruten sind ständig zu beaufsichtigen.
  3. Das Angeln mit Schwimmbrot an der Gewässeroberfläche ist untersagt.
  4. Beim Raubfischangeln ist auf die unterschiedlichen Schonzeiten zu achten.
  5. Jeder Angler hat seine gefangenen Fische selbst zu verwerten. Tausch, Verkauf oder umsetzen in andere Gewässer ist nicht gestattet.
  6. Das Hältern der Fische in einem Setzkescher nach HFischV (0,50 * 3,50 Meter) ist erlaubt.
  7. In der Schonzeit stehende und untermaßige Fische (siehe HFischV) sind sofort zurückzusetzen. Während der Schonzeit von Hecht und Zander sind spezielle Raubfischköder verboten.
  8. Bei der Ablandung ist immer ein Hebekescher zu verwenden.
  9. Alle Mitglieder des Vereins sind dazu verpflichtet tote und kranke Fische aus dem Gewässer zu entfernen und zu beseitigen. Außerdem ist der Gewässerwart zu informieren!
  10. Jugendliche ohne Sportfischerprüfung dürfen nur unter Aufsicht eines erwachsenen Mitgliedes mit Fischereischein angeln.
  11. Der Angelplatz ist immer aufgeräumt zu verlassen.
  12. Der Verein haftet nicht für Unfälle bei Ausübung der Angelei.
  13. Das Angeln im Schongebiet ist nicht erlaubt! (siehe Beschilderung)
  14. Zwillings- bzw. Drillingshaken sind nur für den Raubfischfang gestattet. Außerdem ist beim Raubfischangeln mit Köderfisch dieser vorher zu töten! (siehe HFischG)
  15. Das Angeln ist ganzjährig erlaubt, jedoch nicht bei gefrorenem Wasser.
  16. Bei Vereinsveranstaltungen und Hegeangeln außerhalb der Teichanlage, ist das Angeln währenddessen am Vereinsgewässer untersagt. (siehe Fangbuch Seite 8)
  17. Fangbegrenzungen:
    Aal 5 Stück pro Jahr
    Barsch keine Fangbegrenzung
    Forelle 3 Stück pro Woche (die Woche geht von Montag bis Sonntag)
    Hecht keine Fangbegrenzung
    Karausche Entnahmeverbot
    Karpfen (Zuchtform) keine Fangbegrenzung
    Karpfen (Wildform) 3 Stück pro Jahr
    Schleie 5 Stück pro Jahr
    Stör Entnahmeverbot
    Weissfische keine Fangbegrenzung
    Zander 2 Stück pro Jahr

     

  18. Kontrollberechtigt sind die Mitglieder des Gesamtvorstandes. Verstöße gegen die Teichordung sind dem Vorstand zu melden. Zuwiderhandlungen werden gemäß §11 der Satzung geahndet.
  19. Die Teichordnung und das Fangbuch sind bei der Angelei mitzuführen.
  20. Entnommene Fische sind sofort im Fangbuch und an der Kreidetafel zu dokumentieren.
  21. Die Fangbücher werden nach der Terminbekanntgabe im Dezember oder Januar eines jeden Jahres getauscht. Ein neues Fangbuch wird nur gegen Rückgabe des alten Fangbuches und Vorlegen eines gültigen Jahresfischereischeines ausgestellt

Der Vorstand im Dezember 2021